5.3. 5.3.1. Die Beschwerdeführerin rügt weiter, das orthopädische Teilgutachten sei in Bezug auf die CRPS-Diagnose nicht schlüssig. Sodann sei es seit der Begutachtung zu einer Verschlechterung ihres somatischen Gesundheitszustandes gekommen (Beschwerde, S. 4 f.). 5.3.2. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten bei der Beschwerdeführerin ein CRPS an der rechten dominanten Hand bei Status nach A2-Ringbandre- konstruktion Dig I und Vorderarm-Faszienflap rechts am 5. Januar 2016 (vgl. statt vieler Bericht der Universitätsklinik L. vom 16. März 2018 in VB 102 S. 9).