Die von der Psychologin H. und Dr. med. I. gestellte Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung findet sich bereits als Verdachtsdiagnose in den Berichten der PD K (vgl. VB 102 S. 18; VB 94 S. 3) und als Diagnose im Bericht von Dr. med. F. (VB 96 S. 1). Dem psychiatrischen Gutachter war somit bekannt, dass die behandelnden Psychiater von dieser Diagnose ausgingen; im Weiteren waren ihm aus den Akten und der Anamnese auch die Ereignisse bekannt, die gemäss der Psychologin H. und Dr. med. I. Auslöser der PTBS waren (ständige verbale Abwertungen durch die Mutter in der Kindheit, Bedrohung durch den Expartner mit einer Waffe, Autounfall [VB 145 S. 5], vgl. VB 112.5 S. 2 f.).