5.2.3. Kurz vor der Begutachtung im ABI hatte die Beschwerdeführerin den psychiatrischen Behandler gewechselt; seit dem 3. September 2018 befindet sie sich bei der Psychologin H. und Dr. med. I., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, in Behandlung (VB 145 S. 1). In deren von der Beschwerdegegnerin erst nach der Begutachtung eingeholten Bericht vom 6. April 2020 wurden die Diagnosen einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig remittiert, einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, einer selbstunsicheren Persönlichkeitsstörung und einer dissoziativen Bewegungsstörung gestellt.