5. 5.1. Die Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der polydisziplinären Begutachtung fachärztlich umfassend und in Kenntnis der Vorakten (VB 112.3) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 112.4 S. 2 ff.; VB 112.5 S. 1 ff.; VB 112.6 S. 1 ff.) untersucht. Das Gutachten beruht auf allseitigen Untersuchungen der beteiligten medizinischen Fachrichtungen und bezieht die entsprechenden Teilgutachten mit ein (VB 112.2). Im Rahmen der Begutachtung wurde zudem eine Laboruntersuchung durchgeführt (VB 112.8). Die Beurteilung der medizinischen Situation sowie die fachärztlichen Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet (VB 112.2; VB 112.4 S. 5 f.; VB 112.5 S. 5