Die Gutachter hielten fest, es lasse sich aktuell kein klarer Hinweis für das Vorliegen einer CRPS oder einer länger dauernden Schonung der rechten Extremität nachweisen. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen dem Ausmass der subjektiv geklagten Beschwerden und den objektivierbaren Befunden. Dasselbe gelte auch für die von der Explorandin beklagten chronischen Nacken-, Schulter- und Armbeschwerden rechts, wobei sich aktuell klinisch ein subakromiales Impingement und Bewegungseinschränkungen oberhalb der Horizontalen unter Gegenspannung zeigen würden.