"Es sei die Verfügung vom 05.10.2021 aufzuheben und der Sachverhalt medizinisch näher abzuklären. Sodann sei über den Rentenanspruch erneut zu befinden. – unter Entschädigungsfolge –" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. November 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. November 2021 wurde die J., U., als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. -3-