Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär (Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Orthopädie) durch die Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel (ABI), begutachten. Gestützt auf das am 25. Januar 2019 erstellte Gutachten und den Bericht über die Abklärung der Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich an Ort und Stelle vom 7. Juni 2019 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 12. September 2019 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.