1.2. Am 2. Juni 2016 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär (Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Orthopädie) durch die Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel (ABI), begutachten.