Um dies zu erreichen müsse der Beschwerdeführer somit mehr als ein Kind haben, was nicht der Fall sei. Es handle sich um keinen Programmierfehler im FAKT2, sondern es werde der ganze Bereich Kindererziehung im Gesamten berücksichtigt anhand Alter und Anzahl Kinder einer versicherten Person und dies alsdann zeitlich aufgeteilt (VB 245 S. 2). -8-