1.3. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil wurde erneut ein FAKT2-Formu- lar ausgefüllt. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 4. Oktober 2021 ab dem 1. April 2019 einen Assistenzbeitrag an tatsächlich erbrachten Assistenzstunden im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 9'768.60 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 107'454.60 und ab dem 1. Januar 2021 im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 9'855.35 bzw. pro Kalenderjahr maximal Fr. 108'408.85 zu.