Der Gutachter setzte sich in seiner Stellungnahme vom 10. November 2020 im Übrigen auch mit dem kreisärztlichen Bericht vom 22. Oktober 2009 (VB 72) auseinander und begründete nachvollziehbar, weshalb er, entgegen der darin geäusserten Einschätzung, die Fussbeschwerden nicht als Unfallfolge sehe. Im Rahmen des Unfalls sei dannzumal nämlich keine Fussverletzung festgestellt worden. Der Plattfuss mit entsprechenden Korrekturosteotomien sei degenerativen Ursprungs und daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Unfallfolge (VB 795 S. 2). Prof. Dr. med.