Diese habe, wie den Beurteilungen der behandelnden Ärzte zu entnehmen sei, seit der Begutachtung eine nicht zu übersehende Dominanz entwickelt. Ferner habe Prof. Dr. B. selbst Vorbehalte bezüglich seiner Beurteilung geäussert, habe er doch festgehalten, dass für eine endgültige Beurteilung der unfallbedingten und nicht unfallbedingten Beschwerden die definitive Ausheilung des Fusses abgewartet werden müsse. -6-