aber festgehalten werden, dass ein 30%iges Arbeitspensum wie in der gehabten Tätigkeit möglich wäre. Allenfalls wäre auch eine Steigerung auf 50 % "möglich". Dies werde aufgrund der nicht-unfallbedingten Beschwerden des rechten Fusses "aktuell kaum möglich" sein, da beim längeren Sitzen oder Stehen wahrscheinlich Schwellungstendenzen im Fuss auftreten würden. Die definitive Ausheilung des Fusses müsste abgewartet werden (VB 796 S. 3 f.).