Eine abwechselnd im Sitzen und im Stehen ausgeführte Tätigkeit sei während "ca. 2 - 3 Stunden" möglich. In diesem Sinne wäre "wahrscheinlich eine 30%ige Arbeitsfähigkeit möglich". Eine "Halbtagestätigkeit" sei dagegen kaum möglich, da aufgrund der Schmerzen auch die Konzentrationsfähigkeit abnehmen würde. Eine angepasste Tätigkeit dürfe gehend nur am Stock und ohne gleichzeitiges Tragen von Lasten ausgeübt werden. Kauern und Knien sowie das Hantieren mit Werkzeugen und Überkopfarbeiten bei längerem Stehen seien nicht möglich. Das Tragen von Lasten sei nur mit einem Rucksack möglich.