"1. In Aufhebung des Einsprache-Entscheides vom 29. September 2021 sei dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente von monatlich CHF 9'880.00 auszurichten. 2. Eventuell: Die Sache sei an die Suva zurückzuweisen zu weiteren Abklärungen und zur Erstellung eines bidisziplinären Gutachtens. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. Januar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: