Mit Mitteilung vom 10. Dezember 2020 schloss die Beschwerdegegnerin den Fall per 31. Dezember 2020 ab. Sodann sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. Januar 2021, unter Annahme eines versicherten Verdienstes von Fr. 85'191.00, ab dem 1. Januar 2021 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 70 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 29. September 2021 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: