1.2. Am 29. Februar 2012 meldete der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin einen erneuten Rückfall. Diese richtete hierfür wiederum die gesetzlichen Leistungen aus. Im Rahmen der weiteren Abklärungen liess sie den Beschwerdeführer sodann durch Prof. Dr. med. B., Facharzt für Chirurgie sowie für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, begutachten (Gutachten vom 15. April 2019). Am 10. November 2020 beantwortete dieser sodann die von der Beschwerdegegnerin gestellten Ergänzungsfragen. Mit Mitteilung vom 10. Dezember 2020 schloss die Beschwerdegegnerin den Fall per 31. Dezember 2020 ab.