2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 12. November 2021 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese verzichtete mit Eingabe vom 9. Dezember 2021 auf eine Stellungnahme. -3- 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. Dezember 2021 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter Dr. iur. Alex Hediger, Advokat, Basel, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: