1. Die 1974 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt tätig gewesen als Betriebsmitarbeiterin, meldete sich am 25. August 2019 wegen Rückenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung sowie eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein und liess die Beschwerdeführerin im Rahmen des Vorbescheidverfahrens nach Eingang des von der Krankentaggeldversicherung in Auftrag gegebenen Gutachtens (Gutachten