102 S. 4). Bei Anwendung des vom Bundesamt für Statistik erarbeiteten individuellen statistischen Lohnrechners "Salarium" ergibt sich für eine Arbeitsstelle, wie sie der Beschwerdeführer innehatte, für einen Arbeitnehmer in vergleichbarer Stellung in einem ähnlich grossen Unternehmen (Faktoren "Hochbau", "Bau- u. Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgen.