1.2. In der Folge aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten und liess den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) bei der MEDAS Interlaken Unterseen GmbH polydisziplinär begutachten; das MEDAS-Gutachten wurde am 7. April 2020 erstattet. Auf Empfehlung des RAD stellte die Beschwerdegegnerin den Gutachtern daraufhin Rückfragen, welche diese mit Stellungnahmen vom 22. Juni sowie 8. September 2020 beantworteten. Weiter nahm die Beschwerdegegnerin Abklärungen in erwerblicher Hinsicht vor. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 30. September 2021 ab.