1. 1.1. Der 1956 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 3. November 2016 wegen der Folgen eines Schlaganfalls und aufgrund von Panikattacken bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 8. Mai 2018 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.437 vom 19. Dezember 2018 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhalts sowie zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.