6. 6.1. Bezüglich des Zeitpunkts der Herabsetzung der Rente macht die Beschwerdeführerin geltend, dass gemäss asim-Gutachten vom 11. Mai 2021 eine stufenweise Steigerung des Arbeitspensums auf das Zielpensum von 70 % innerhalb einer Zeitdauer von acht Monaten zu empfehlen sei. Demgemäss sei der Zeitpunkt der Aufhebung der ganzen Invalidenrente gegebenenfalls auf den 31. März 2019 festzulegen (Beschwerde Ziff. 6, S. 9).