Ferner werde sie die "Lücken in ihrem beruflichen Lebenslauf" rechtfertigen müssen (Beschwerde S. 8). Die von der Beschwerdeführerin thematisierte lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt betrifft das Kriterium der Dienstjahre, dessen Bedeutung im privaten Sektor abnimmt, je niedriger das Anforderungsniveau ist (Urteil des Bundesgerichts 8C_805/2016 vom 22. März 2017 E. 3.3). Zwar verfügt die Beschwerdeführerin über einen Berufsabschluss, womit eine Lohnrelevanz -9-