Eine allfällige psychisch bedingt erforderliche verstärkte Rücksichtnahme seitens von Vorgesetzten und Arbeitskollegen stellt ferner gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts keinen eigenständigen abzugsfähigen Umstand dar (Urteil des Bundesgerichts 8C_393/2020 vom 21. September 2020 E. 3.1 mit Hinweisen). Die Beschwerdeführerin bringt zudem vor, in einem "Anstellungskampf" müsse sie gegenüber gesunden und jüngeren "Mitbewerberinnen" eine erhebliche Lohneinbusse in Kauf nehmen, sollte ein Arbeitgeber ihr "noch eine Chance" gewähren. Ferner werde sie die "Lücken in ihrem beruflichen Lebenslauf" rechtfertigen müssen (Beschwerde S. 8).