Es sei wegen der mit MRI vom 13. August 2018 und vom Juni 2020 festgestellten degenerativen Veränderungen von einer Reduktion der Arbeitsfähigkeit in einer Tätigkeit mit dem definierten Belastungsprofil auf 70 % seit August 2018 und davor – mit leicht anderer Gewichtung der damaligen Diagnosen – ab August 2016 (Zeitpunkt des Gutachtens der ABI) von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen. Im Rahmen der Exacerbation der lumbalen Schmerzen im Frühjahr 2020 dürfte es vorübergehend zu einer höhergradigen Einschränkung gekommen sein, welche aber in kurzer Zeit wieder habe stabilisiert werden können (VB 172 S. 16 f.).