Das Heben und Tragen von Lasten solle auf maximal drei Kilogramm beschränkt werden. Es bestehe eine verminderte Belastbarkeit für die Hände wegen der mässig ausgeprägten Rhizarthrosen, speziell für repetitive, kraftvolle und feinmotorische Arbeiten. Aus den orthopädischen/neurologischen Befunden (Rückenschmerzen) ergebe sich eine generell leicht verminderte Leistungsfähigkeit bei erhöhtem Pausenbedarf. Aufgrund der hypertensiven Belastungsreaktion sollten Arbeiten bei grosser Kälte, Hitze oder mit starken Temperaturschwankungen vermieden werden. Im Rahmen der bestehenden Medikation sollten keine Tätigkeiten mit überdurchschnittlichem Verletzungsrisiko ausgeübt werden.