1.2. Im Oktober 2015 leitete die Beschwerdegegnerin ein weiteres Revisionsverfahren ein, in dessen Rahmen sie die Beschwerdeführerin durch die Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel (ABI), polydisziplinär begutachten liess. Gestützt auf das am 8. September 2016 erstattete ABI- Gutachten und die ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 17. November 2016 hob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 18. Juni 2018 auf.