1. 1.1. Die 1967 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im September 2006 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin in Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung mit Verfügung vom 3. Dezember 2008 rückwirkend per 1. Januar 2006 eine ganze Invalidenrente zu. Im Rahmen des Ende 2010 von Amtes wegen initiierten Revisionsverfahrens wurde der Anspruch auf eine ganze Rente mit Mitteilung vom 12. November 2010 bestätigt.