Gemäss Unfallmeldung war der Beschwerdeführer seit dem 1. Juli 2015 für die B. tätig gewesen. Gemäss dem auf einer Lohnmeldung der B. basierenden Buchungsjournal der SVA Zürich, Ausgleichskasse, war der Beschwerdeführer während drei Monaten, von Juli bis September 2015, für die B. tätig und verdiente dabei total Fr. 9'072.00. Dies wiederum steht im Widerspruch zu den Angaben in der Unfallmeldung, wonach der Beschwerdeführer Fr. 4'536.00 pro Monat verdient habe (VB 2; vgl. ferner die Rz. 20 der Beschwerde, wonach der monatliche Lohn des Beschwerdeführers Fr. 4'500.00 betragen habe). Der Lohn sei gemäss Angaben der B. per Überweisung bezahlt worden (VB 439;