4. 4.1. Der Beschwerdeführer macht hinsichtlich der Abklärungen der Beschwerdegegnerin seiner erwerblichen Situation bis zum Unfallzeitpunkt geltend, die Beschwerdegegnerin habe durch Bekanntgabe von Daten der B. an den Beschwerdeführer Rechte Dritter verletzt, insbesondere durch Suggestivfragen gegen das Prinzip des fairen Verfahrens verstossen und dem Beschwerdeführer unrechtmässig allfällige Falschangaben Dritter zur Last gelegt. Es seien daher im Speziellen sämtliche Informationen die B. betreffend sowie die Beurteilung des von der Beschwerdegegnerin beauftragten Buchprüfers aus den Akten zu entfernen.