3.2. 3.2.1. Die Beschwerdegegnerin beauftragte am 26. Oktober 2018 M., L. AG, R., mit einer "forensischen Buchprüfung" betreffend die B. Gegenstand des Auftrags war insbesondere die Überprüfung des Anstellungsverhältnisses des Beschwerdeführers (vgl. VB 233 ff.). Die B. wurde mit Schreiben vom 26. Oktober 2018 entsprechend informiert, wobei sich die Beschwerdegegnerin explizit auf den Beschwerdeführer und dessen Unfall vom 11. September 2015 bezog (VB 236). Die B. hatte ferner bereits am 26. August 2018 Abklärungen (betreffend Vertragssituation und Leistungspflicht; Abklärungen vor Ort durch Experten) zugestimmt (vgl. VB 224 f.). -8-