Aus einem weiteren Kontoauszug zum Konto F. des Beschwerdeführers (Kontoauszug August 2015) geht für den 21. August 2015 ein Zahlungseingang vom Konto G. seines Sohnes über Fr. 3'000.00 hervor (VB 589). Ferner wurden dem Beschwerdeführer gemäss Kontoauszug vom 3. Oktober 2015 von "I. und J." mit der Mitteilung "Zahlung 8 Fahrten NZZ" am 22. September 2015 Fr. 960.00 überwiesen (VB 588).