3.1.2. Im Rahmen eines Standortbestimmungsgesprächs vom 18. April 2016 gab der Beschwerdeführer gegenüber der Beschwerdegegnerin an, für die B. als "Zeitungsverträger/Kurier" tätig gewesen zu sein. Es würden insbesondere die Gratiszeitungen "20 Minuten" und "Blick am Abend" sowie am Sonntag auch die "Sonntagszeitung" auf einer jeweils bestimmten Route ausgeliefert. Die Arbeitszeiten seien verschieden, meistens am Morgen in der Früh, aber auch teilweise ab Mitternacht, je nach Einteilung (VB 72).