selbst wenn von einer Deckung ausgegangen würde, bestünde kein Anspruch auf Rente oder Taggeld wegen falscher Unfallmeldung; die ausgerichteten Taggelder in Höhe von Fr. 155'746.25 seien vom Beschwerdeführer zurückzuerstatten und die erbrachten Sachleistungen würden von der Krankenkasse zurückgefordert, soweit dafür KVG- Deckung bestehe. Die dagegen am 24. März 2020 erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 8. Dezember 2020 ab und verneinte einen Anspruch auf eine Parteientschädigung. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 26. Januar 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "Hauptantrag: