3. 3.1. Hinsichtlich der Methode der Invaliditätsbemessung und der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich stellte die Beschwerdegegnerin auf die Angaben der Beschwerdeführerin im Fragebogen betreffend Erwerbstätigkeit/Haushalt vom 7. Februar 2020 ab, -4-