Nach Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 5. Mai 2021 die Abweisung deren Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände stellte die Beschwerdegegnerin an die SMAB-Gutachter Rückfragen, welche diese mit Stellungnahme vom 15. September 2021 beantworteten. In der Folge nahm die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem RAD und verneinte schliesslich mit Verfügung vom 23. September 2021 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 23. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. Oktober 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: