Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und holte mehrmals die Akten der Unfallversicherung (Mobiliar) ein. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) schloss sich die Beschwerdegegnerin der von der Unfallversicherung in Auftrag gegebenen polydisziplinären Begutachtung an und stellte Ergänzungsfragen (Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business- Center AG, St. Gallen [SMAB], vom 9. Dezember 2020). Nach Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 5. Mai 2021 die Abweisung deren Rentenbegehrens in Aussicht.