1. Die 1961 geborene, zuletzt im Teilzeitpensum als Schul- und als Verbandssekretärin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 18. Juli 2019 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund unfallbedingter Beschwerden (Unfallereignis vom 30. Dezember 2018) zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und holte mehrmals die Akten der Unfallversicherung (Mobiliar) ein.