diese benötige im Anschluss daran eine lange Erholungsphase. Zudem bestehe eine zeitliche Einschränkung, da nach bereits 30-minütigem Sitzen eine Schwellung und eine starke Schmerzsymptomatik aufträten, deretwegen das Bein hochgelagert und gekühlt werden müsse. Im Anschluss daran sei wiederum eine längere Erholungsphase notwendig. In Anbetracht der schweren Unfallfolgen und der ausgeprägten Beschwerdesymptomatik sei eine konkrete zeitliche Einschränkung schwer zu eruieren. Pragmatischerweise sei es sinnvoll, zusätzlich am Vormittag und am Nachmittag je eine Stunde Pause zu veranschlagen.