2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. Oktober 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der angefochtene Einsprache-Entscheid vom 29. September 2021 sei aufzuheben. 2. Die Sache sei zur Durchführung weiterer Abklärungen, insbesondere zur Einholung eines versicherungsexternen Gutachtens und zum Erlass eines neuen Entscheids an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine ganze Invalidenrente auszurichten.