Sie sei nicht in der Lage, wirtschaftlich untragbare Arbeitsplätze zu erhalten, sondern müsse diese nötigenfalls abbauen oder Arbeitnehmenden, die nicht mehr zur Arbeiten erscheinen würden, nach dem Prinzip "ohne Arbeit keinen Lohn" keinen Lohn mehr ausbezahlen. So habe sie ihre frühere Schreinerei schliessen müssen, weil diese unrentabel geworden sei und habe dabei auch Kündigungen aussprechen müssen (vgl. Beschwerde S. 9 f.).