Wenn die Erträge in der Abteilung "Arbeiten" infolge Arbeitsausfall entfallen würden, könne sie die Löhne der entsprechenden Mitarbeitenden nicht länger finanzieren und müsse deshalb bereits nach kurzer Zeit Kündigungen aussprechen, falls die gefährdeten Stellen nicht durch Kurzarbeitsentschädigung erhalten werden könnten. Sie sei nicht in der Lage, wirtschaftlich untragbare Arbeitsplätze zu erhalten, sondern müsse diese nötigenfalls abbauen oder Arbeitnehmenden, die nicht mehr zur Arbeiten erscheinen würden, nach dem Prinzip "ohne Arbeit keinen Lohn" keinen Lohn mehr ausbezahlen.