Entsprechend wurde die Arbeit der Geschützten Arbeitsplätze weitgehend reduziert" (VB 84). Im Schreiben vom 30. April 2020 führte die Beschwerdeführerin aus, die Stiftung werde zu rund 50 % durch Kantonsbeiträge finanziert, zu 25 % durch "Beiträge der Betreuten" und zu ca. 19 % durch Erträge ihrer Werkstätten und Dienstleistungseinheiten. Es bestehe keine Defizitgarantie (VB 81 f.). Mit E-Mail vom 14. Oktober 2020 bestätigte sie abermals, "dass es um unsere Mitarbeitenden an einem geschützten Arbeitsplatz" gehe, welche "über einen normalen Arbeitsvertrag" verfügten und "einfach in einem geschützten Arbeitsplatz eingesetzt" seien; sie bezahlten "normal AHV/IV und ALV".