VB] 84). Der "Bereich Arbeiten" umfasst gemäss Organigramm vom 1. Februar 2020 mit "Produktion Atelier", "Produktion Industrie" und "Verkauf" drei Abteilungen (VB 86). Als Begründung für den voraussichtlichen Arbeitsausfall gab die Beschwerdeführerin in ihrer Voranmeldung an, "gemäss Brief von Regierungsrat A. Hürzeler vom 13.3.2020 sollen die Klienten/innen der Erwachseneneinrichtungen möglichst zu Hause bleiben und die Arbeit soll möglichst ausgesetzt werden. Entsprechend wurde die Arbeit der Geschützten Arbeitsplätze weitgehend reduziert" (VB 84).