3.1.2. Aus den Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin mit ihrer Voranmeldung von Kurzarbeit für die Betriebsabteilung "Arbeiten" für die Zeit ab dem 16. März 2020 bei 144 von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden (Personalbestand der Betriebsabteilung insgesamt: 269) einen prozentualen Arbeitsausfall von 55 % pro Monat/Abrechnungsperiode erwartete (Vernehmlassungsbeilage im Verfahren VBE.2021.120 [VB] 84).