3. 3.1. 3.1.1. Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich gemäss Handelsregistereintrag um eine Stiftung nach Schweizer Recht mit Sitz in Q. Sie bezweckt im Wesentlichen die soziale und arbeitsmässige Eingliederung von Menschen mit insbesondere geistiger Behinderung, wozu sie Einrichtungen wie Werkstätten und Wohnhäuser erstellt und betreibt, in denen Menschen mit Behinderung arbeiten, sich beschäftigen und wohnen können. Zudem bietet sie Freizeitaktivitäten an und ermöglicht Schwer- sowie Schwerstbehinderten Beschäftigung mit allen dafür notwendigen Mitteln und Massnahmen.