In der jetzigen Beurteilung stehe die gastroenterologische Problematik mit Bauchschmerzen ganz wesentlich im Zusammenhang mit der damals erstaunlicherweise nicht diagnostizierten schweren Suchtproblematik. Aus psychiatrischer Sicht könne gesagt werden, dass sich der Gesundheitszustand insofern verändert habe, als dass ein regelmässiger Gebrauch von Morphin in einer Mindestdosis von täglich 10mg s.c. sowie ein Gebrauch von Cannabinoiden vorlägen. Folglich liege eindeutig eine psychiatrische Diagnose vor, was anlässlich der Begutachtung durch die asim verneint worden sei (VB 101. S. 18).