Die ZMB-Gutachter führten weiter aus, es ergäben sich bezüglich der Arbeitsfähigkeit gegenüber der Beurteilung durch die asim-Gutachter im Jahre 2018 zwar keine wesentlichen Veränderungen. Allerdings finde medizinisch und diagnostisch eine Akzentverschiebung statt. Damals sei eine erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus gastroenterologischer Sicht, aber auch, wie heute, aus orthopädischer bzw. aus rheumatologischer Sicht postuliert worden. In der jetzigen Beurteilung stehe die gastroenterologische Problematik mit Bauchschmerzen ganz wesentlich im Zusammenhang mit der damals erstaunlicherweise nicht diagnostizierten schweren Suchtproblematik.