tersuchung hinsichtlich des funktionellen Leistungsvermögens der Beschwerdeführerin insbesondere negative Auswirkungen des Konsums psychotroper Substanzen auf die kognitive Leistungsfähigkeit sowie Einschränkungen der Fähigkeiten zur Anpassung an Regeln und Routinen, Planung und Strukturierung, der Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, des Entscheidungs- und Umstellungsvermögens, der Selbstbehauptungsfähigkeit, der Kontaktfähigkeit sowie eine reduzierte Durchhaltefähigkeit und damit vergleichbare Einschränkungen wie die behandelnden Ärzte fest (vgl. VB 78 S. 4). Wesentliche Aspekte, die im Rahmen der Begutachtung uner-